Projekt "Handeln bevor es brennt"
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| Himmelslaternen nur noch mit Genehmigung |
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| Wpisany przez Andreas Ehrhardt |
| Czwartek, 19 Listopad 2009 18:24 |
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Die bei der Bevölkerung beliebten, aber gefährlichen, Himmelslaternen, dürfen laut Fluglaternenverordnung der Landesdirektion Chemnitz nur noch gegen eine Genehmigung der Polizeibehörde benutz werden. Offiziell heißt die Verordnung "Polizeiverordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen". Darin wird ein Verbot ausgesprochen, es sei denn die Ortspolizeibehörden geben eine Genehmigung dafür. Allerdings ist diese Genehmigung an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wer diese Genehmigung nicht nachweisen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro.
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