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Feuerwehr-Führerschein im Verkehrsausschuss beschlossen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Geschäftsstelle KFV   
Mittwoch, den 23. März 2011 um 19:42 Uhr

Der Verkehrssausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am heutigen Tage einen Gesetzesentwurf, wonach es eine spezielle Ausbildungsprüfung für das Fahren von schweren Feuerwehrfahrzeugen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen geben soll.

Der Verkehrssausschuss des Deutschen Bundestages mit Gegnern des Bahnprojektes "Stuttgart21". (C) Deutscher Bundestag - Lichtblick/Achim MeldeIn der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages heißt es: "Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor."

Über den Gesetzentwurf muss das Plenum des Bundestages noch abschließend entscheiden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 23.03.2011

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