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Aufgaben PDF Tisk Email

Der Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen stellt sich die Aufgabe, die Altverbände und deren Mitgliedswehren zu einem gemeinsamen Verband aller Feuerwehren des Landkreises Mittelsachsen zu vereinen, ohne in die eigenständige Arbeit und Vertretung der Altverbände direkt einzugreifen.
Durch den Vorstand wird auf der Grundlage der Satzung folgendes Arbeitsprogramm für den Kfv Mittelsachsen bis zur ersten ordentlichen Verbandsversammlung beschlossen:

1. Er koordiniert die Zusammenarbeit der Altverbände bei gemeinsamen Aufgaben innerhalb und außerhalb des Landkreises, insbesondere bei

  • der Förderung und Unterstützung der gemeinsamen Jugendarbeit und der Aktivitäten der  Kreis-Jugendfeuerwehr,
  • einer einheitlichen abgestimmten Interessenvertretung auch der Altverbände und deren  Mitglieds- und Jugendfeuerwehren im Landkreis,
  • der gemeinsamen Ausrichtung von kreisweiten Wettbewerben und anderen überregionalen Veranstaltungen der Altverbände und Feuerwehren,
  • einer gemeinsamen Facharbeit innerhalb der bestehenden Fachbereiche durch die Bildung gemeinsamer Arbeitsgruppen,

2.
Er verwaltet die ihm einschl. der Kreis-Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die sich ergeben aus
  • Zuschüssen der Landkreises,
  • auf Antrag gewährte Fördermittel sowie
  • Spenden und sonstigen dem Verband gebilligten Mitteln.

Über die Verwendung dieser entscheidet, soweit nicht zweckgebunden, der Vorstand in Absprache mit den Altverbänden. Die Verwendung hat satzungsgemäß zu erfolgen.
Bei Verteilung der Mittel auf die Altverbände erfolgt dies im Regelfall entsprechend den jeweiligen Mitglieds(Beitrags-)stärken.


3. Er unterstützt die Altverbände bei der Zusammenführung zum gemeinsamen Kreisverband und der Übernahme deren Mitgliedswehren in diesen. Hierzu sind durch den vorläufigen Vorstand

  • in Zusammenarbeit mit den Vorständen der Altverbände die weiteren satzungsgemäßen und rechtlichen Voraussetzungen und weitere Arbeitsgrundlagen Verbandes zu erstellen,
  • die gemeinnützige Anerkennung des Verbandes zu erwirken und 
  • eine erstmalige ordentliche Verbandsversammlung des KFV Mittelsachsen vorzubereiten.


4. Zur Erfüllung seiner Aufgaben richtet der KFV Mittelsachsen eine Geschäftsstelle ein, die übergangsweise den Altverbänden für deren Verwaltungsarbeit mit zur Verfügung steht.

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